Bei Trennung, Scheidung, Erbschaftsstreitigkeiten (auch vorbeugend), bei Generationskonflikten...
Bei Mobbing, Teamkonflikten, Beziehungskonflikten, Geschäftspartnern, Verträgen...
Bei Mietstreitigkeiten, Haustieren, Lärmbelästigungen, Grenzbebauungen...
In der Politik, Wirtschaft, Kultur, Ökologie, Kirche, im Strafrecht (Täter-Opfer-Ausgleich), bei interkulturellen Konflikten...
Niemand kann zu einer Mediation gezwungen werden. Suchen Sie im Zweifelsfall das Gespräch mit Ihrem Kontrahenten und versichern Sie ihm, dass Sie sich über die Mediation eine faire, sachgerecht Lösung erhoffen. Ist das persönliche Gespräch zu emotionsgeladen, versuchen Sie es auf schriftlichem Wege oder informieren Sie über diese oder andere Internetseiten.
Es ist in manchen Fällen auch möglich, eine Einzelmediation durchzuführen, bei der dann ebenfalls die jeweiligen Sichtweisen heraus gearbeitet werden und nach Lösungswegen gesucht wird.